Robin Goldgruber
Wolfsbogen
Engertsberg 14
A-4794 Kopfing im Innkreis
Im waffenrechtlichen Sinn ist die Armbrust Schusswaffen gleichgestellt. Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedürfen jedoch keiner Erlaubnis. Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Da eine Armbrust den Schusswaffen gleichgestellt und somit auch rechtlich betrachtet eine Waffe ist, darf sie gemäß § 2 Abs. 1 WaffG „Umgang mit Waffen oder Munition“ von Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht genutzt werden.
Quelle: wikipedia
Unter folgenden Link kommt ihr auf die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Dort könnt ihr gerne selber im Waffengesetz stöbern.